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Sportbootführerschein-Änderung (01.08.2023). Änderung der Fragen- und Antwortenkataloge See und Binnen

Zum 1. August 2023 ändern sich die Fragen- und Antwortenkataloge für die Geltungsbereiche Seeschifffahrtsstraßen und Binnenschifffahrtsstraßen geringfügig. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr
(BMDV) hat diese Änderungen mit der Veröffentlichung im 
Verkehrsblatt 10/2023, Seite 360 (WS 25/6262.9/2-9-1) vom 31. Mai 2023 bekannt gegeben.

Alle davon betroffenen Übungsbogenmappen sind ab 14.07.2023 inklusive aller Änderungen bereits lieferbar. Alle Lehrbücher zum Sportbootführerschein Binnen und Sportbootführerschein See werden turnusmäßig überarbeitet. Bis dahin können die Bücher mit dem unten verfügbaren Errata-Zetteln aktualisiert werden.

Neue Fragen (Errata)

Nachfolgenden haben wir zwei PDF-Dokumente mit den Änderungen der Fragen- und Antwortenkataloge zusammengestellt.

Änderungsgründe

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat kleinere Änderungen hinsichtlich des bisherigen Inhalts und der Gestaltung der Fragen- und Antwortenkataloge vorgenommen. Der überwiegende Teil des Änderungsbedarfs ergab sich aus diversen Verordnungsänderungen. Weiterhin wurden einige Fragen aus inhaltlichen Gründen vollständig ersetzt und Aktualisierungen veralteter Begriffe und Behördenbezeichnungen vorgenommen.

  • Eine Regelung zur Fahrerlaubnispflicht für Fahrzeuge mit Elektromotor mit einer Dauerleistung von mehr als 7,5 kW (10,2 PS).
    Seit dem 1. Januar 2023 wird nicht nur für das Führen eines Fahrzeugs mit einem Verbrennermotor von mehr als 15 PS (11,03 kW) ein Sportbootführerschein benötigt, sondern auch für Fahrzeuge mit Elektromotor mit einer Leistung von mehr als 7,5 kW (10,2 PS).
    Begründet wird diese Änderung damit, dass Elektromotoren eine andere Leistungscharakteristik als Verbrennermotoren haben und somit dauerhaft auch eine höhere Leistung zur Verfügung stellen können.
  • Die Führerscheinfreiheit und Längenbegrenzung auf dem Rhein wird der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung angepasst.
    Bisher galt auf dem Rhein eine Führerscheinpflicht ab 5 PS (3,68 kW) und eine Begrenzung der Länge von Fahrzeugen bis 15 m, für Inhaber:innen eines Sportbootführerscheins, Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraße (IWM). Seit dem 1. April 2023 sind diese Werte sowohl nach der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung als auch nach der Binnenschifffahrtsstraßenordnung identisch: Führerschein ab 15 PS (11,03 kW) und 10,2 PS (7,5 kW) bei Elektroantrieb für Fahrzeuge bis 20 Meter.
  • Die Veröffentlichung der Nordsee-Befahrensverordnung vom 25. April 2023 definiert einige Begriffe neu.
    Geschwindigkeitsbegrenzungen durchs Wasser gelten jetzt über Grund. Der Begriff „Zone I“ wird durch und neue Begrifflichkeiten wie „Allgemeinen Schutzgebiet“ und „Besonderen Schutzgebiet“ abgelöst.
  • Es wurden mehrere Begriffe umbenannt.
    Aus dem „BMVI“ wird das „BMDV“ (Bundesministerium für Digitales und Verkehr). Die „WSD Nordwest“ gibt es nur noch als „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)“. Der „Jachtfunkdienst“ des BSH ist seit Jahren der „Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt“.
  • Es wurden Fragen über Revierkenntnisse (Wind gegen Strom) und Umweltthemen aufgenommen.

Fazit

Auch wenn die aufgeführten Punkte rund 20 Fragen und Antworten im See- und 8 Fragen im Binnenkatalog betreffen, sind die Änderungen doch eher als gering einzuschätzen. Die Änderungen betreffen vorwiegend die Verordnungsänderungen, bei denen im einfachsten Fall ein Zahlenwert geändert wird. Bei der Gelegenheit werden auch einige Begrifflichkeiten aktualisiert. Der Fragenkatalog ist ab dem 1. August 2023 gültig, auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt bestimmte Verordnungsänderungen schon in Kraft getreten sind. Während in die Bücher des Verlages die genannten Änderungen bei der turnusmäßigen Überarbeitung eingepflegt werden, erscheinen die Übungsbogenmappen für See und Binnen zum 14. Juli 2023 neu.

Nachtrag

Am 15. September hat das Verkehrsministerium im Verkehrsblatt 17/2023, Seite 496 eine Änderung veröffentlicht. An vier Stellen im Fragen- und Antwortenkatalog See wurde ein Bindestrich gestrichen: [Es] „sind jeweils die Wörter ‚Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt (GDWS)‘ durch die Wörter ‚Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)‘ zu ersetzen“. Betroffen hiervon sind die Antworten in den Fragen Nr. 154, 169, 171 und 183 des See-Fragenkataloges.
Während die digitalen Erzeugnisse sofort aktualisiert werden, geschieht dieses bei den Druckerzeugnissen im Zuge Ihres Auflagenzyklus bei nächster Gelegenheit.

Quellen